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Berichtigung der Rom-I-VO durch den Rat der Europäischen Union

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Am 19.10.2009 hat der Europäische Rat die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 vom 17.06.2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (kurz: Rom-I-VO) berichtigt. Nach Art. 28 Rom I-VO ist die Verordnung nicht mehr erst auf Verträge anwendbar, die nach dem 17.12.2009 geschlossen werden, sondern bereits auf Verträge, die ab diesem Stichtag zustande kommen. Damit entfällt die zeitliche Regelungslücke, die dadurch entstanden war, dass der deutsche Gesetzgeber die bislang maßgeblichen Vorschriften der Art. 27 ff. EGBGB und Art. 7 ff. EGVVG durch das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008  vom 25.06.2009 (BGBl 2009 I 1574) schon zum 17.12.2009 aufgehoben hat. Fundstellen: ABl. EU Nr. L 309/87 vom 24. 11. 2009; Council of the European Union, Document No. 13497/1/09 REV 1 vom 19. 10. 2009. Zum Internationalen Versicherungsvertragsrecht nach der Rom I-VO vgl. allgemein Schäfer, in: Looschelders/Pohlmann, VVG, Anh. II zu Art. 7-15 EGVVG; ausführlich dazu demnächst auch Looschelders/Smarowos, in: VersR 2010 Heft 1.

Prof. Dr. Dirk Looschelders

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