Ein Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB stellt nicht zwingend zugleich eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer dar
BGH, Urteil vom 21.11.2012 – IV ZR 97/11 In einer aktuellen Entscheidung (Az. IV ZR 97/11) hatte der BGH sich mit der Frage zu befassen,… Weiterlesen »Ein Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB stellt nicht zwingend zugleich eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer dar